Die gute Nachricht: Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die logopädische Behandlung vollständig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind generell zuzahlungsfrei.
Erwachsene ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung. Bei chronischen Erkrankungen kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.
Privatversicherte erhalten die Rechnung direkt von uns und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
